Vom Lebensmittelchemiker zum Designer. Guter Geschmack ist ihm angeboren. „Slow food on fast wheels“ ist das Credo des Foodtruck-Experten und Innovationsmanager, mit dem er die Branche beschreibt.
Brauche ich ein Reisegewerbe für meinen Foodtruck?
JA! Ihr braucht zusätzlich zum eigentlichen Gewerbe auch ein Reisegewerbe. In §§ 55ff der Gewerbeordnung ist definiert, dass man dann eine Reisegewerbekarte, also eine Anmeldung als Reisegewerbe benötigt, wenn man Waren oder Leistungen außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung anbietet.
Da dies bei Foodtrucks der Fall ist, benötigt ihr ein entsprechendes Reisegewerbe. Zuständig für die Ausstellung einer Reisegewerbekarte ist die Kreisverwaltungsbehörde, also beispielsweise euer Landratsamt oder Ordnungsamt.
Für die Anmeldung eines Reisegewerbes braucht ihr folgende Unterlagen:
Gültiger Personalausweis
Aktuelles Passbild
Polizeiliches Führungszeugnis – in manchen Ämtern kann dieses gleich mit beantragt werden
Gewerbeschein oder Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Bescheinigung über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz – gibt es beim Gesundheitsamt
Vom Lebensmittelchemiker zum Designer. Guter Geschmack ist ihm angeboren. „Slow food on fast wheels“ ist das Credo des Foodtruck-Experten und Innovationsmanager, mit dem er die Branche beschreibt.